Mitgliedschaft / Meldepflicht

Nach § 2 Heilberufekammergesetz (Mitgliedschaft) sind Mitglieder der Psychotherapeutenkammer alle Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die in Schleswig-Holstein.

  • ihren Beruf ausüben oder
  • falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren Wohnsitz haben, es sei denn, dass sie Mitglied einer anderen Kammer im Bundesgebiet sind.

Mitglieder sind darüber hinaus sind Personen, die sich an einer Ausbildungsstätte in Schleswig-Holstein in der Ausbildung nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (...) oder der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (...) befinden.

Nach § 8 Heilberufekammergesetz (Meldepflicht) ist jedes Kammermitglied ist verpflichtet, innerhalb eines Monats der Kammer zu melden

  • den Beginn, das Ende und Veränderungen der beruflichen Tätigkeit sowie
  • die Wohnsitznahme und die Aufgabe des Wohnsitzes in Schleswig-Holstein.

Nach § 8 IV Heilberufekammergesetz führen die Kammern zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben Verzeichnisse der Kammermitglieder. Zu diesem Zweck darf jede Kammer von ihren Mitgliedern folgende Daten erheben und verarbeiten:

  1. Namen, Geburtsnamen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, bundeseinheitliche Identifikationsnummer, Telematik-ID, akademische Grade einschließlich Bezeichnung und Ort der verleihenden Hochschule sowie Datum der Verleihung.

  2. Berufliche und private Anschrift sowie Telekommunikationsverbindungen.

  3. Hochschule, Ausbildungsstätte und Ort und Datum der <...> Psychotherapeutischen Prüfung, Datum der Approbations- oder Erlaubniserteilung sowie Nebenbestimmungen, Ruhen der Approbation.

  4. Weiterbildungsbezeichnungen einschließlich Datum der Anerkennung und anerkennende Stelle, Gebiete, Teilgebiete oder gebietsspezifische Schwerpunkte, in denen der Beruf ausgeübt wird, Weiterbildungsermächtigung einschließlich Datum der Ermächtigung, Daten aus der Weiterbildungsdokumentation,

  5. Orte und Arten der Tätigkeit, Arbeitgeberanschriften und Stellung, Niederlassung in selbständiger Tätigkeit und Zulassung zu vertragspsychotherapeutischer Tätigkeit, Mitgliedschaft in anderen Heilberufekammern, bei gemeinsamer Ausübung der Praxis: Namen und Vornamen der Partnerinnen und Partner; bei Zusammenarbeit mit Angehörigen anderer Berufe: deren Namen, Vornamen und Berufe sowie Form der Zusammenarbeit.

  6. Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, Fortbildungszertifikate, bundeseinheitliche Fortbildungsnummer.

  7. Bescheinigung zur Bestätigung, dass die Ausübung des Berufs weder vorübergehend noch endgültig untersagt wurde und keine Vorstrafen vorliegen, sowie Aktenzeichen berufsrechtlicher Ermittlungs- oder Klagverfahren, Ermittlungs- oder Klaggrund, Stand und Ausgang des Verfahrens, § 75 Abs. 1, 2 und 4 sind entsprechend anzuwenden.

  8. Einstufung der Sprachkenntnisse.

  9. Anzahl, Berufsbezeichnung, regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit, Namen, Geburtsnamen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum und Ausbildungsjahr berufsspezifischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen.

  10. Erklärung über einen ausreichenden Deckungsschutz aus bestehender Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 30 Nummer 6 sowie Anzeige des Versicherers nach § 117 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vom 23. November 2007 (BGBl I S. 2631), zuletzt geändert durch Artikel 8 Absatz 21 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1245).