Weiterbildung

INFORMATIONEN ZUR WEITERBILDUNG

Aufgrund der Reform der Psychotherapeutenausbildung wird sich die Qualifizierung von Psychotherapeut*innen deutlich ändern. Für eine Übergangszeit werden zwei Modelle nebeneinander bestehen:

  1. Zum einen kann die Weiterbildung nach der bisherigen postgradualen psychotherapeutischen Ausbildung erfolgen und zur Führung zusätzlicher Bezeichnungen berechtigen.
  2. Zum anderen kann die Weiterbildung nach abgeschlossenem Masterstudiengang der klinischen Psychologie und Psychotherapie sowie erteilter Approbation zu unterschiedlichen Qualifikationen als Fachpsychotherapeut*in führen:

 

a) Weiterbildung für Mitglieder nach der postgradualen psychotherapeutischen Ausbildung

Mitglieder können nach ihrer psychotherapeutischen Ausbildung weitere Qualifikationen erwerben und damit neben ihrer Berufsbezeichnung weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere bzw. zusätzliche Kenntnisse in einem Teilgebiet oder einem beruflichen Bereich hinweisen. Die Führung zusätzlicher Bezeichnungen bedarf der Erlaubnis.

Die gesetzliche Grundlage für die Führung von Zusatzbezeichnungen findet sich im Heilberufekammergesetz, Abschnitt IV / Weiterbildung:

Auf dieser Grundlage hat die PKSH seit Ende 2013 Weiterbildungsordnung  (WBO) verabschiedet.

Anträge auf Erteilung der Zusatzbezeichnungen „Klinische Neuropsychologie“, "Sozialmedizin" und „Systemische Therapie" können formlos unter Beifügung entsprechender Nachweise nach der WBO an die Geschäftsstelle der PKSH gerichtet werden. Die Prüfung erfolgt durch dafür eingerichtete Prüfungsausschüsse. Über die Erteilung der Zusatzbezeichnungen entscheidet der Vorstand der PKSH auf der Grundlage der Empfehlung des Prüfungsausschusses.

Die Erteilung der Zusatzbezeichnung ist mit Kosten nach der Gebührenordnung der PKSH verbunden (Link GebO). Diese finden sich unter Ziff. 4 (Gebühren für Tätigkeiten nach der Weiterbildungsordnung der Anlage) und bemessen sich nach dem Aufwand von Prüfungsausschuss und Geschäftsstelle.

Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich gern an die Geschäftsstelle.

Rechtl. Stellungnahme zum Führen von außerhalb Schleswig-Holsteins erwobenen Zusatzbezeichnungen

 

b) Weiterbildung nach abgeschlossenem Masterstudium der klinischen Psychologie und Psychotherapie sowie Erhalt der Approbation

Die Psychotherapieausbildung ist reformiert und seit dem 1. September 2020 neu geregelt. Die gesetzliche Grundlage findet sich u. a. im Psychotherapeutengesetz.

Die reformierte Ausbildung beinhaltet nach Abschluss des Studiums der klinischen Psychologie und Psychotherapie die Möglichkeit, eine staatliche Erlaubnis zu erhalten, um selbstständig und eigenverantwortlich als „Psychotherapeut*in“ arbeiten zu können (Approbation).

Darüber hinaus können Mitglieder, die die Approbation erhalten haben, sich mit der Weiterbildung für ein Gebiet weiter qualifizieren. Es kann eine Qualifikation erfolgen als „Fachpsychotherapeut*in für Erwachsene“ oder Fachpsychotherapeut*in für Kinder und Jugendliche“.  Als dritte Qualifikation ist auch die zu „Fachpsychotherapeut*innen für Neuropsychologische Psychotherapie möglich. Erst mit diesen Abschlüssen ist die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen möglich.

Der Deutsche Psychotherapeutentag hat auf seiner 38. und 39. Sitzung (April und November 2021) eine Musterweiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen erlassen.

Daneben wird es Bereichsweiterbildungen zu folgenden Schwerpunkten geben: Weiterbildung in einem zweiten Verfahren (Analytische Psychotherapie, Systemische Therapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie) sowie Weiterbildung in den Bereichen Spezielle Psychotherapie bei Diabetes, Spezielle Schmerzpsychotherapie und Sozialmedizin.
 

SATZUNGEN & RICHTLINIEN

Weiterbildungordnung für PP/KJP (Stand: Februar 2023)

Weiterbildungsordnung für PT (Stand: Januar 2024)

Richtline Weiterbildungsbefugte (Stand: Januar 2024)

Richtline Weiterbildungsstätten (Stand: Januar 2024)

Logbuch Fachgebiet Erwachsene (Stand: Januar 2024)

Logbuch Fachgebiet Kinder- und Jugendliche (Stand: Januar 2024)

Logbuch Fachgebiet Neuropsychologische Psychotherapie (Stand: Januar 2024)

 

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

BPtK-Ratgeber: Beruf Psychotherapeutin – Was kommt nach dem Studium (Stand: Sept. 2022)

Informationen für Weiterbildungsbefugte* und Weiterbildungsstätten in Schleswig-Holstein (Stand: Juni 2023)

 

FAQ ZUR WEITERBILDUNG

DiesFAQ (Stand: Dezember 2022)  erläutern einige wesentliche Fragen rund um die Reform der Psychotherapieausbildung in Bezug auf die Weiterbildung.