Über uns

Als berufsständische Interessenvertretung nimmt die Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein auf der Grundlage des Heilberufekammergesetzes des Landes Schleswig-Holstein insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Mitwirkung an der Erhaltung eines sittlich und wissenschaftlich hoch stehenden Berufsstandes, insbesondere durch Förderung der beruflichen Fortbildung
  • Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes bei der Erfüllung seiner Aufgaben,
  • Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen sowie Unterbreitung von Vorschlägen für alle den Berufsstand und die Berufsausübung betreffenden Fragen, ggf. Erstattung von Gutachten,
  • Regelung der Berufspflichten der Kammermitglieder unter Beachtung der §§ 29 und 30 in einer Berufsordnung (§ 31) und die Weiterbildung der Kammermitglieder in einer Weiterbildungsordnung (§ 39) und Überwachung der Erfüllung der Berufspflichten der Kammermitglieder,
  • Wahrnehmung der beruflichen Belange der Kammermitglieder,
  • Mitwirkung an der Sicherung der Qualität der Leistungserbringung im Gesundheitswesen,
  • Einwirken auf ein gedeihliches Verhältnis der Kammermitglieder untereinander und gegenüber Dritten und
  • Ausgabe von Heilberufsausweisen und sonstigen Bescheinigungen an Kammermitglieder