BPtK-News: Unbürokratische telefonische Beratung und Behandlung per Videotelefonat

Sonderregeln für Privatversicherte während der Corona-Pandemie

Versicherte der privaten Krankenversicherung können während der Corona-Pandemie unbürokratischer per Videotelefonat psychotherapeutisch behandelt werden. Darauf haben sich Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und Beihilfe in einer gemeinsamen Abrechnungsempfehlung verständigt. Diese Sonderregelung ist zunächst bis zum 30. Juni 2020 befristet. Versicherte, die in ihren Verträgen auch psychotherapeutische Leistungen vereinbart haben, können aufgrund dieser Regelung darauf verzichten, vorab die Genehmigung ihrer Krankenkasse einzuholen. weiterlesen...