18.12.2015: Asylrechtsreform: BPtK fordert EU-Aufnahmerichtlinie umzusetzen

BPtK-News vom 08.12.2015

Die PKSH unterstützt die Forderung der PKSH nach einer Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie:

"Flüchtlinge, die an schweren posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) erkrankt sind, dürfen nicht abgeschoben werden. Die Beschleunigung von Asylverfahren darf nicht dazu führen, dass schwer traumatisierte Flüchtlinge grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf eine leitliniengerechte Behandlung haben. Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fordert Bundesinnenminister de Maizière deshalb auf, die EU-Aufnahmerichtlinie vom Juni 2013 umzusetzen. Danach haben besonders schutzbedürftige Personen einen Anspruch insbesondere auf eine angemessene Gesundheitsversorgung. Zu diesen schutzbedürftigen Personen zählen auch Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie Menschen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben.

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