15.10.2015: Asylrecht: Medizinische Versorgung von psychisch kranken Flüchtlingen verbessert

Bundesregierung verpflichtet Zulassungsausschüsse, Ermächtigungen zu erteilen

15.10.2015, Berlin, BPtK-News

Mit der heute verabschiedeten Reform des Asylrechts geht eine Verbesserung der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen einher. Für traumatisierte Flüchtlinge müssen zukünftig mehr Psychotherapeuten und Ärzte verfügbar sein. Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen sind künftig verpflichtet, befristet und speziell für die Behandlung von Flüchtlingen, die Folter, Vergewaltigung oder schwere psychische, physische oder sexuelle Gewalt erlitten haben, Psychotherapeuten und Ärzte zu ermächtigen. Auch Einrichtungen, die von Psychotherapeuten oder Ärzten geleitet werden, können eine solche Ermächtigung erhalten. Dazu hat die Bundesregierung die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte geändert.weiterlesen....