Bundesregierung soll Finanzierung der Weiterbildung sichern

BPtK begrüßt Forderung des Bundesrates

Kiel, 30. September 2023: Der Bundesrat hat am gestrigen Tag einen Entschließungsantrag (BR-Drs. 403/23) angenommen, mit dem er die Bundesregierung auffordert, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung zu sichern. Die PKSH begrüßt ausdrücklich den Beschluss des Bundesrates.

„Der Beschluss der Bundesländer ist ein klares Signal an den Bund, endlich zu handeln. Um ausreichend psychotherapeutische Weiterbildungsplätze zu schaffen, muss die Finanzierung gesetzlich gesichert werden“, erklärt Dr. phil. Clemens Veltrup, Präsident der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein. „Der Beschluss des Bundesrates sollte vom Bundesgesundheitsministerium spätestens mit dem ersten Versorgungsgesetz umgesetzt werden.“ In dem Entschließungsantrag stellt der Bundesrat fest, dass die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung Voraussetzung dafür ist, genügend Weiterbildungsplätze zu schaffen und damit die Psychotherapeutenausbildungsreform umzusetzen.

Auf den dringenden Handlungsbedarf wurde bereits mit einer Bundestagspetition aufmerksam gemacht, die Anfang Juli 2023 im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Anhörung beraten wurde. Der Student Felix Kiunke hatte mit der Unterstützung eines breiten Bündnisses aus Studierenden der Psychologie und Psychotherapie und der Psychotherapeutenschaft verdeutlicht, dass die Finanzierung der Weiterbildung gesetzlich geregelt werden muss, um den psychotherapeutischen Nachwuchs nicht zu gefährden. Ohne eine ausreichende Finanzierung wird es nicht genug Weiterbildungsstellen für Psychotherapeut*innen geben. Der Abschluss einer Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut*in im Anschluss an das Approbationsstudium ist aber Voraussetzung für die Niederlassung in einer ambulanten Praxis und die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung.

Links:
Entschließungsantrag des Bundesrats: https://dserver.bundestag.de/brd/2023/0403-23.pdf
Empfehlung der Ausschüsse im Bundesrat: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1036/erl/14.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Pressemappe zur Petition: https://api.bptk.de/uploads/Pressemappe_2023_06_29_89983bba7d.pdf

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Eine heute vom Verband der Ersatzkassen (vdek) veröffentlichte Analyse zu Wartezeiten in der ambulanten Psychotherapie versucht, das bestehende Versorgungsproblem kleinzurechnen. „Statt den gesamten Prozess der Wartezeit bis zum Beginn einer ambulanten Psychotherapie in den Blick zu nehmen, hat der vdek lediglich zwei kleinere Teilabschnitte betrachtet“, kritisiert Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Mit dieser Salamitaktik verschleiert der vdek das reale Versorgungsproblem langer Wartezeiten in der ambulanten Psychotherapie.“ Eine Wartezeit bis zu 12 Tagen zwischen letzter psychotherapeutischer Sprechstunde und erster probatorischer Sitzung herauszustellen, ist irreführend. Zugleich Wartezeiten von mehr als 12 Monaten zu unterschlagen und auf die am besten versorgten 50 Prozent der Patient*innen abzustellen, statt den Durchschnitt zu verwenden, verstellt den Blick auf den tatsächlichen Handlungsbedarf in vielen Regionen. Auch Wartezeiten, die sich dadurch verlängern, dass Patient*innen mehrere Psychotherapeut*innen aufsuchen müssen, bis sie einen Therapieplatz erhalten, werden in der vdek-Analyse herausgerechnet. weiterlesen….

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Als besorgniserregend bezeichnet die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) die Ergebnisse des DAK-Kinder- und Jugendreports 2023, demzufolge die Zahl der jugendlichen Mädchen, die im vergangenen Jahr wegen einer psychischen Erkrankung stationär behandelt werden mussten, im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 deutlich angestiegen ist: bei Angststörungen um ein Drittel, bei Essstörungen um über die Hälfte und bei Depressionen um gut ein Viertel.

„Die zunehmende Zahl stationär behandlungsbedürftiger psychischer Erkrankungen bei Teenagerinnen ist alarmierend“, so Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). weiterlesen……

BPtK-News: Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung muss geregelt werden

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) wertet es als großen Erfolg und Zeichen der Einigkeit des Berufsstandes, dass die von der gesamten Psychotherapeutenschaft Deutschlands unterstützte Bundestagspetition des Psychologiestudenten Felix Kiunke zur Finanzierung der Weiterbildung für Psychotherapeut*innen bereits fünf Tage vor Ablauf der Zeichnungsfrist allein mit den Onlinezeichnungen das Quorum von 50.000 Unterschriften erreichte. Am heutigen Donnerstag wurden dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zudem Unterschriftenlisten mit über 17.000 weiteren Mitzeichnungen übergeben.

„Die hohe Beteiligung zeigt die breite Unterstützung für die Forderung der Petition“, freut sich BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Das Anliegen, das uns alle eint: Der psychotherapeutische Nachwuchs muss jetzt die Sicherheit haben, dass es nach dem Psychotherapiestudium auch die erforderlichen Weiterbildungsplätze gibt.“ weiterlesen….