BPtK-News: GKV-Reform: Gravierende Folgen für die psychotherapeutische Versorgung

BPtK mahnt dringende Korrekturen an

 

 

BPtK-News: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Die Bundesregierung lehnt die Empfehlungen des Bundesrats mehrheitlich ab

 

 

BPtK-News: Bundesrat lehnt Rückführung der Psychotherapie in die MGV durch GKV-BStabG ab

Länderkammer warnt vor ernsten negativen Folgen für die Versorgung

 

BPtK-News: Psychosoziale Notfallversorgung krisenfest machen

BPtK veröffentlicht Impulspapier

 

BPtK-News: BPtK warnt vor massiver Verschlechterung der psychotherapeutischen Versorgung

Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz veröffentlicht

 

 

Gemeinsame Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung, der Krankenhausgesellschaft, der Ärztekammer und der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Pressemitteilung

BPtK-News: Gesundheitsausschuss des Bundesrates fordert Sicherung der vollständigen extrabudgetären Vergütung psychotherapeutischer Leistungen

Eigene Bedarfsplanung für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen angemahnt

BPtK-News: Honorarkürzung für psychotherapeutische Leistungen wird nicht beanstandet

BPtK kritisiert Tatenlosigkeit des Bundesgesundheitsministeriums

Aktualisierung und Anpassung der Gebührenordnung für Akkreditierungsanträge von Veranstaltungen

Durch die PKSH akkreditierte Fortbildungen mit entsprechender Vergabe von Fortbildungspunkten dienen gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 HBKG der Erhaltung, Aktualisierung und Entwicklung der fachlichen Kompetenz durch berufsbegleitende Aneignung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Entwicklung zur Gewährleistung einer hochwertigen Patient*innenversorgung. Somit stellen akkreditierte Veranstaltungen einen wesentlichen Aspekt bei dem alle 5 Jahre nachzuweisendem Fortbildungszertifikat dar und sichern qualitativ hochwertige Fortbildungsinhalte zu, die den Inhalten unserer Fortbildungsordnung und deren Durchführungsbestimmungen entsprechen.

Der Anstieg von zunehmend komplexeren Akkreditierungsanträgen für Veranstaltungen hat uns dazu veranlasst, den Aufwand unserer Prüfungen hinsichtlich der erhobenen Gebühren anzupassen. Unsere zuletzt im Jahr 2009 aktualisierte Gebührenordnung war dahingehend nicht mehr zeitgemäß und hat nicht mehr dem realen Aufwand entsprochen.  Bei der Reformierung unserer Gebührenordnung für die Akkreditierungen haben wir uns an den Gebührenordnungen der anderen Landeskammern orientiert und uns zuletzt für ein Modell entschieden, welches wie folgt aussieht: Auf die Akkreditierung einer Veranstaltung entfällt nun eine Gebühr von 50 % einer Teilnahmegebühr, höchstens aber 500 €. Bei kostenlosen Veranstaltungen gilt eine Gebühr des Mindestbeitrags von 50,- €. Die Akkreditierung von Intervisionsgruppen durch Mitglieder der PKSH ist kostenfrei und für eine nachträgliche Akkreditierung erheben wir eine Gebühr von 50,- €.

Hier finden Sie unsere Fortbildungsordnung und Gebührenordnung.

BPtK-News: Psychotherapie in Gefahr: Weiterbildung sichern

Demonstration vor dem Deutschen Bundestag für die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

Psychotherapie in Gefahr: Weiterbildung sichern“ – unter diesem Motto hatten Studierende der Psychologie Fachschaften Konferenz und Absolvent*innen des neuen Psychotherapiestudiums zu einer Demonstration am 21. Mai 2026 vor dem Deutschen Bundestag aufgerufen. Unterstützt wurden sie von Bundes- und Landespsychotherapeutenkammern, Verbänden, Hochschullehrer*innen sowie Aus- und Weiterbildungsstätten. Weiterlesen…