BPtK-News: Primärversorgungszentren auch für psychische Erkrankungen

„Wenn Primärversorgungszentren (PVZ) Versorgung insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Räumen verbessern sollen, dann müssen sie auch gezielte Versorgungsangebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen enthalten.“ Davon ist die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) überzeugt. Deshalb haben die Psychotherapeut*innen ein eigenes Eckpunktepapier vorgelegt. „Eine Stärkung der Primärversorgung darf nicht auf die Versorgung von Patient*innen mit körperlichen Erkrankungen reduziert werden. Jede dritte Patient*in in der Hausarztpraxis leidet an einer psychischen Erkrankung“, sagt Dr. Dietrich Munz. „Für die Versorgung dieser Patient*innen müssen psychotherapeutische Angebote fest in die Primärversorgungszentren integriert werden. So können Psychotherapeut*innen auch mehr Verantwortung in der Primärversorgung übernehmen“, so der Präsident der BPtK. weiterlesen….

BPtK-News: Keine einzige Minute mehr an Psychotherapie für Patient*innen in Kliniken

Die überfällige Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung von Patient*innen in psychiatrischen Kliniken bleibt weiter aus. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der PPP-Richtlinie vom 16. September 2022 erneut nicht beanstandet. Die Minutenwerte für Psychotherapie bleiben damit unverändert.

„Das BMG billigt erneut, dass die psychotherapeutische Versorgung der Patient*innen in der Psychiatrie mangelhaft bleibt“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Die Patientenvertretung im G-BA (PatV), die Bundesärztekammer (BÄK) und die Bundespsychotherapeutenkammer hatten gemeinsam gefordert, dass Patient*innen in psychiatrischen Krankenhäusern künftig in der Regelbehandlung zehn Minuten mehr Psychotherapie pro Wochentag erhalten. Aktuell stehen Patient*innen maximal 50 Minuten Psychotherapie pro Woche zu. So viel bekommen sie allerdings meist bereits in einer ambulanten Behandlung. Aufgrund der Schwere der psychischen Erkrankungen reicht diese „Dosis“ an Psychotherapie für die Patient*innen in psychiatrischen Kliniken jedoch nicht aus.

Das ist unverständlich auch angesichts der Tatsache, dass der Koalitionsvertrag vorsieht, dass im stationären Bereich für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung und eine bedarfsgerechte Personalausstattung gesorgt werden soll. weiterlesen…

BPtK-News: Psychisch kranke Menschen nicht gegeneinander ausspielen!

In einem Offenen Brief fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach auf, sich in der Diskussion um die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen an der Evidenz und der realen Versorgungssituation zu orientieren – und nicht Behauptungen aufzustellen, die unhaltbar sind. „Die Behauptung des Ministers, dass in der ambulanten Psychotherapie vor allem ‚leichte Fälle‘ versorgt werden, ist eine Unterstellung, die jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehrt“, sagt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. weiterlesen….

BPtK-News: Minister Lauterbach verkennt Situation psychisch kranker Kinder

Kopfschütteln über die Äußerungen des Bundesgesundheitsministers bei der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK): Bei der Vorstellung des Abschlussberichtes der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ (IMA) äußerte Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach, nur mehr Behandlungskapazitäten für schwer psychisch kranke Kinder schaffen zu wollen. Von der im Koalitionsvertrag angekündigten Reform der Bedarfsplanung war keine Rede. weiterlesen….

BPtK-News: Koalitionsvertrag jetzt umsetzen und Wartezeiten reduzieren!

Dass Menschen mit psychischen Erkrankungen hierzulande lange auf eine ambulante Psychotherapie warten müssen, ist ein schon seit Jahren bekanntes Versorgungsproblem. Deshalb zielt der Koalitionsvertrag hier auf Verbesserungen ab. Um die Engpässe in der Versorgung zu überwinden, setzt die Bundesregierung wohl dennoch auf Instrumente der Einzelfallentscheidung. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Unionsfraktion zur „Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung“ (BT-Drs. 20/5106) hervor. „Ermächtigungen und Sonderbedarfszulassungen können das strukturelle Problem von fehlenden Kassensitzen insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen nicht lösen“, sagt Dr. Dietrich Munz. Der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) betont: „Wir brauchen eine echte Reform der Bedarfsplanung, die eine zeitnahe und wohnortnahe Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen sicherstellt. Insbesondere für Kinder und Jugendliche, ältere oder sozial benachteiligte Menschen sind lange Anfahrtswege in die Psychotherapie-Praxis nicht machbar.“ weiterlesen….