Aktualisierung und Anpassung der Gebührenordnung für Akkreditierungsanträge von Veranstaltungen

Durch die PKSH akkreditierte Fortbildungen mit entsprechender Vergabe von Fortbildungspunkten dienen gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 HBKG der Erhaltung, Aktualisierung und Entwicklung der fachlichen Kompetenz durch berufsbegleitende Aneignung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Entwicklung zur Gewährleistung einer hochwertigen Patient*innenversorgung. Somit stellen akkreditierte Veranstaltungen einen wesentlichen Aspekt bei dem alle 5 Jahre nachzuweisendem Fortbildungszertifikat dar und sichern qualitativ hochwertige Fortbildungsinhalte zu, die den Inhalten unserer Fortbildungsordnung und deren Durchführungsbestimmungen entsprechen.

Der Anstieg von zunehmend komplexeren Akkreditierungsanträgen für Veranstaltungen hat uns dazu veranlasst den Aufwand unserer Prüfungen hinsichtlich der erhobenen Gebühren anzupassen. Unsere zuletzt im Jahr 2009 aktualisierte Gebührenordnung war dahingehend nicht mehr zeitgemäß und hat nicht mehr dem realen Aufwand entsprochen.  Bei der Reformierung unserer Gebührenordnung für die Akkreditierungen haben wir die Gebührenordnungen der anderen Landeskammern gesichtet und uns zuletzt für ein Modell entschieden, welches wie folgt aussieht: Auf die Akkreditierung einer Veranstaltung entfällt nun eine Gebühr von 50 % einer Teilnahmegebühr, höchstens aber 500 €. Bei kostenlosen Veranstaltungen gilt eine Gebühr des Mindestbeitrags von 50,- €. Die Akkreditierung von Intervisionsgruppen durch Mitglieder der PKSH ist kostenfrei und für eine nachträgliche Akkreditierung erheben wir eine Gebühr von 50,- €.

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