BPtK-News: Kein Konsiliarbericht bei Überweisung oder nach Krankenhausbehandlung erforderlich
G-BA beschließt Änderung der Psychotherapie-Richtlinie
Vor Beginn einer Richtlinienpsychotherapie muss bereits seit dem 30. Juli 2026 kein Konsiliarbericht mehr eingeholt werden, wenn die Behandlung auf Überweisung durch eine Vertragsärzt*in oder auf Empfehlung eines Krankenhauses im Anschluss an eine psychiatrische, psychosomatische oder psychotherapeutische Krankenhausbehandlung erfolgt. weiterlesen…