BPtK-News: Bundestag korrigiert teilweise Einschnitte in die Psychotherapie
BPtK begrüßt Nachbesserungen, warnt aber vor Versorgungslücken
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt, dass der Bundestag heute wesentliche Einschnitte in die psychotherapeutische Versorgung teilweise korrigiert hat, die mit dem im Juli beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) verbunden waren: Die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen wird künftig vollständig extrabudgetär vergütet. Auch für die Versorgung schwer psychisch erkrankter Menschen sowie von Patient*innen mit dringendem Behandlungsbedarf sind wichtige Ausnahmen von der Budgetierung vorgesehen.
Bei dringendem Behandlungsbedarf bleibt die extrabudgetäre Vergütung allerdings auf maximal 600 Minuten psychotherapeutischer Akutbehandlung innerhalb eines Jahres beschränkt und setzt zusätzlich eine Vermittlung über die Terminservicestellen voraus. Dies schafft ungerechtfertigte Einschränkungen beim Leistungsspektrum und bürokratische Hürden für Patient*innen, die dringend psychotherapeutische Hilfe benötigen. Bei der Versorgung schwer psychisch erkrankter Patient*innen fehlt die extrabudgetäre Vergütung von Koordinations- und Vernetzungsleistungen, die für den Aufbau von Netzverbünden von entscheidender Bedeutung sind. Weiterlesen…