BPtK-News: Honorarkürzung von 4,5 Prozent vorerst ausgesetzt
BPtK begrüßt Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg zum Eilantrag
In der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Honorarkürzung von 4,5 Prozent hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit ihrem Eilantrag einen vorläufigen Erfolg erzielt. Per Eilbeschluss hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg die sofortige Vollziehung des strittigen Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA) vom 11. März 2026 ausgesetzt (Beschluss vom 9. Juli 2026, L 7 KA 11/26 KL ER). „Das ist ein wichtiger erster Schritt, um die skandalöse Honorarkürzung aus dem Frühjahr zu korrigieren“, begrüßt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Entscheidung des LSG. „Das Gericht hat zugleich in seiner Eilentscheidung deutlich gemacht, dass es unsere erheblichen rechtlichen Bedenken an der Methodik des Berechnungsmodells teilt. Das gibt Hoffnung für den Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache.“ weiterlesen…