BPtK-News: Elektronische Patientenakte ab 1. Oktober verpflichtend für Leistungserbringer*innen
BPtK begrüßt Nachbesserungen beim Datenschutz
Die elektronische Patientenakte, die am 29. April 2025 für Praxen, Apotheken und Krankenhäuser auf zunächst freiwilliger Basis bundesweit eingeführt wurde, wird zum 1. Oktober 2025 für alle Leistungserbringer*innen verpflichtend.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt, dass bestehende Probleme mit dem Datenschutz insbesondere bei Kindern und Jugendlichen gelöst werden sollen. Ein wichtiger Punkt konnte bereits geklärt werden: Die ePA von Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren muss nicht befüllt werden, wenn erhebliche therapeutische Gründe oder das Kindeswohl dem Entgegenstehen. weiterlesen…