BPtK-News: Honorarkürzung für psychotherapeutische Leistungen wird nicht beanstandet
BPtK kritisiert Tatenlosigkeit des Bundesgesundheitsministeriums
Laut aktuellen Medienberichten hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) zur Absenkung der psychotherapeutischen Honorare um 4,5 Prozent nicht beanstandet. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) bedauert diese Entscheidung sehr.
BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke erklärt: „Aus unserer Sicht wäre eine umfassendere Berücksichtigung aller verfügbaren Datengrundlagen durch den EBA erforderlich gewesen. Dies betrifft insbesondere die Entwicklung des Orientierungswertes, der in den vergangenen zwei Jahren um insgesamt 6,8 Prozent gestiegen ist. Weiterlesen…