BPtK-News: Ermächtigung zur psychotherapeutischen Versorgung vulnerabler Patientengruppen
Auftaktveranstaltung zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Intelligenzminderung oder erheblichen Funktionseinschränkungen
Mit dem neuen Ermächtigungstatbestand in der Ärzte-ZV wurden neue Möglichkeiten für die psychotherapeutische Versorgung vulnerabler Patientengruppen im Kindes- und Jugendalter geschaffen. Dazu zählen insbesondere Patient*innen, die intellektuell beeinträchtigt sind, unter einer bestehenden Suchterkrankung leiden oder aufgrund eines erheblich eingeschränkten Funktionsniveaus sozial benachteiligt sind. Die neue Ermächtigungsregelung ermöglicht Psychotherapeut*innen in Privatpraxen die Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung. Voraussetzung für den Erhalt einer Ermächtigung ist insbesondere der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit einer Einrichtung, die an der Versorgung dieser vulnerablen Patientengruppen beteiligt ist. weiterlesen…