Ausschüsse / Delegierte / Beauftragte

Bei der PKSH bestehen derzeit die folgenden Ausschüsse:

  • Finanzausschuss
    • Mitglieder:
      Baginski, Claudia
      Eglin, Jörn
      Riegel, Dr. Björn (Sprecher)
      N.N.
    • Aufgaben:

      Der Finanzausschuss beschäftigt sich mit den Haushaltsplanungen der Kammer und nimmt Stellung zu den Planungen des Vorstandes. Er kann dabei eigene Vorlagen entwickeln, Pläne aufstellen oder Anregungen geben. Der Finanzausschuss als ein Ausschuss der Kammerversammlung arbeitet in ihrem Auftrag und soll dieser helfen, ihre Entscheidungen vorzubereiten, denn der Kammerversammlung obliegt das Haushaltsbewilligungsrecht.

      Bei seiner Arbeit wird der Ausschuss vom Geschäftsführer der PKSH unterstützt, denn dieser hat den besten Überblick über die laufenden sowie zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben der PKSH. Dem Vorstand obliegt es, dem Ausschuss alle zur Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen.


      Die Rahmenbedingungen zur Gestaltung des Haushaltsplanes bilden das Heilberufekammergesetz des Landes Schleswig-Holstein, die Hauptsatzung der PKSH sowie die Satzung über das Haushaltswesen.

  • Berufsordnungsausschuss
    • Mitglieder:
      Baginski, Claudia
      Matthäs, Tina
      Nierobisch, Dr. Angelika
      Schumacher, Marion
       
    • Aufgaben
      Der Ausschuss erörtert aus der täglichen Praxis sich ergebende Veränderungsbedarfe in der Berufsordnung der PKSH und erarbeitet hierfür Formulierungsvorschläge. Diese werden dann von der Kammerversammlung diskutiert und gegebenenfalls verabschiedet.
  • Fortbildungsauschuss
    • Mitglieder:
      Baginski, Claudia
      Beers, Britta
      Borchers, Heiko (Sprecher)
      Wulff, Judith
       
    • Aufgaben
      Grundlage für die Ausschussarbeit ist die Fortbildungsordnung (FbO) der PKSH. Auf dieser Basis erfolgt zum einen die Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen, die Anrechnung von Fortbildungspunkten auf den Fortbildungskonten der Mitglieder sowie die spätere Erteilung von Fortbildungszertifikaten. Der Ausschuss erarbeitet Vorschläge für Anpassungen der FbO als Vorlage für die Kammerversammlung.
  • Weiterbildungsauschuss
    • Mitglieder
      Mermer, Haluk
      Riegel, Dr. Björn
      Sattarzadeh, Puya
      Veltrup, Dr. Clemens
       
    • Aufgaben
      Der seit September 2021 vom früheren Fort- und Weiterbildungsausschuss eigenständig eingerichtete Ausschuss befasst sich auf der Basis des neuen Direktstudiums Klinische Psychologie/Psychotherapie mit der sich anschließenden Weiterbildung der Kammermitglieder. Die zugrunde liegende und noch zu erarbeitende Weiterbildungsordnung wird sich eng an die Musterweiterbildungsordnung der BPtK anlehnen. Zentrale Aufgaben in diesem Bereich sind die Anerkennung von Weiterbildungsbefugten sowie von Weiterbildungsstätten.
  • Ausschuss Psychotherapie in Institutionen
    • Mitglieder:
      Albers, Jan Erik (stv. Sprecher)
      Ernst, Birte (Sprecherin)
      Herbst, Daniela
      Overath, Dr. Claudia
  • Rechnungsprüfungsausschuss
    • Mitglieder:
      Albers, Jan Erik
      Cop, Marie
       
    • Aufgaben: 
      Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus zwei von der Kammerversammlung gewählten Mitgliedern. Die Rechnungsprüfer/Innen haben die Aufgabe, die Jahresrechnung zu prüfen und die Einhaltung der für die Haushaltsführung geltenden Grundsätze. Es wird insbesondere geprüft, ob der Haushaltsplan eingehalten und wirtschaftlich sparsam verfahren wurde, Einnahmen und Ausnahmen begründet und belegt, sowie Nachweise über Vermögen und Schulden ordnungsgemäß aufgestellt sind.

      In Abhängigkeit vom Ergebnis der Rechnungsprüfung entscheidet die Kammerversammlung auf Antrag der Rechnungsprüfer/Innen über eine Entlastung des Vorstandes für das jeweilige Haushaltsjahr. 

  • Prüfungsausschuss "Klin. Neuropsychologie" nach der WBO der PKSH
    • Mitglieder:
      Arp, Susanne
      Grünzig, Dr. Janna
      Kasten, Prof. Dr. Erich (Vorsitzender)
    • Stellvertreterinnen:
      Otto, Martina
      Stolz, Silvia
  • Prüfungsausschuss "Systemische Therapie" nach der WBO der PKSH
    • Mitglieder:
      Innig, Christian (Vorsitzender)
      Lübke-Sommer, Thomas
      Schwetke, Joachim
    • Stellvertreter:
      Schindler, Dr. Andreas
  • Prüfungskommission der Sachverständigenordnung
    • Mitglieder
      Bernhardt, Fabian
      Gartner, Martina
      Kowalski, Dr. Jens (Vorsitzender)
  • Schlichtungskommission
    • Mitglieder:
      Kühnelt, RA Andreas (Vorsitzender)
      Gierthmühlen, RA Stephan (stellv. Vorsitzender)
      Eichberger, Michael
      Finger, Maike
      Albers, Jan Erik (stv.)
      Webert, Lea (stv.)

       
    • Aufgaben:
      Jede Heilberufekammer hat gemäß Heilberufegesetz zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen Kammermitgliedern oder zwischen Kammermitgliedern und Dritten ergeben, eine Schlichtungskommission einzurichten. Sie besteht aus drei Mitgliedern, von denen zwei Kammermitglieder sein müssen; das dritte Mitglied soll die Befähigung zum Richteramt besitzen. Mindestens ein Mitglied der Schlichtungskommission soll eine Frau sein. Die Schlichtungskommission hat einen Schlichtungsversuch zu unternehmen. Ein Schlichtungsversuch zwischen Kammermitgliedern und Dritten bedarf der Zustimmung der Beteiligten. Misslingt der Schlichtungsversuch, erlässt die Schlichtungskommission einen Schiedsspruch, wenn die Beteiligten ihre Bereitschaft erklären, sich diesem zu unterwerfen.
  • Ehrenamtliche Richter*innen für Berufsgericht und Berufsgerichtshof (2021 - 2024)
    • Berufsgericht:
      Hunze-Fuhrmann, Dagmar
      Rogner, Dr. Oswald
      Deistler, Imke (stv.)
      Eicke, Wolfgang (stv.)
       
    • Berufsgerichtshof:
      Gerckens, Dr. Susanne 
      Kirchhofer, Friedhelm
      Bestmann-Seidel, Corinna (stv.)
      Schneider, Theodor (stv.)
  • Aufgaben:
    Kammermitglieder, die schuldhaft ihre Berufspflichten verletzen (Berufsvergehen), unterliegen der Berufsgerichtsbarkeit nach den Vorschriften des Heilberufekammergesetzes (HBKG). Das Berufsgericht entscheidet in der Besetzung von einer Richterin oder einem Richter als Vorsitzender oder Vorsitzendem sowie zwei ehrenamtlichen Richterinnen oder Richtern, die demselben Beruf angehören wie die oder der Beschuldigte (Berufsgerichtskammer).
    Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter nach § 59 Abs. 3 oder 4 HBKG und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden aus den Kammermitgliedern auf Vorschlag der jeweiligen Kammer von der Aufsichtsbehörde für die Dauer von vier Jahren berufen.
     
  • Als Delegierte der Psychotherapeutenkammer für den Deutschen Psychotherapeutentag sind gewählt:
    • Delegierte: 
      Albers, Jan Erik
      Borchers, Heiko
      Ernst, Birte
      Mermer, Haluk
      Riegel, Dr. Björn
      Schulz-Wüstenberg, Dagmar
      Veltrup, Dr. Clemens
    • Stellvertreter*innen:
      Cop, Marie
      Deutschmann, Detlef
      Herbst, Daniela
      Nierobisch, Dr. Angelika
      Schmale, Hannah
      Webert, Lea
      Wulff, Judith

Die PKSH hat folgende Beauftragte ernannt:

  • Mitglieder im Redaktionsbeirat für das Psychotherapeutenjournal (PTJ):
    • Müller, Jens Julian
    • Riegel, Dr. Björn
  • Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV):
    • Schulz-Wüstenberg, Dagmar
  • Gemeinsames Landesgremium nach § 90a SGB V
    • Veltrup, Dr. Clemens
    • Wohlfarth, Michael
    • Schulz-Wüstenberg, Dagmar (stv.)
  • Landeskrankenhausausschuss nach § 5 LKHG
    • Veltrup, Dr. Clemens
    • Herbst, Daniela (stv.)
  • Migrationsbeauftragter:
    • Sattarzadeh, Puya