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Zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben führt die Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein Verzeichnisse der Kammermitglieder. Gemäß § 8 des Gesetzes über die Kammern und die Berufsgerichtsbarkeit für die Heilberufe (Heilberufekammergesetz - HBKG) darf die Kammer zu diesem Zweck von ihren Mitgliedern Daten erheben und verarbeiten. Nach § 30 HBKG gehört es zu den Berufspflichten der Mitglieder, den Melde- und Auskunftspflichten nachzukommen.
Datenschutz-Informationen und Hinweise zu Ihren Rechten aufgrund der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage unter https://pksh.de/hinweise-zum-datenschutz und dort dann unter Ziffer 6.
Mir ist bekannt, dass ich gemäß § 8 Abs. 1 des Heilberufekammergesetzes (Meldepflicht) geänderte Daten zu meiner Person, zur Adresse (Anschrift, Kontaktdaten) sowie zur Ausbildungssituation (Institutswechsel, Beendigung, Abbruch) der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein (PKSH) innerhalb eines Monats zu melden habe, insbesondere auch die Erteilung der Approbation.
Mit dem Klick auf "Meldebogen Absenden" versichere ich, die Angaben auf diesem Meldebogen vollständig und wahrheitsgetreu gemacht zu haben.
* Die mit Sternchen markierten Felder sind Pflichtfelder.