Personalausstattung in Psychiatrie (Erwachsene, Kinder und Jugendliche) und Psychosomatik (kurz PPP-RL):

Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal gemäß § 136a Absatz 2 Satz 1 des SGB V

In dieser Richtlinie werden verbindliche Mindestvorgaben für die Ausstattung der stationären Einrichtungen mit dem für die Behandlung erforderlichen Personal für die psychiatrische, kinder- und jugendpsychiatrische und psychosomatische Versorgung bestimmt. Sie haben damit bedeutsame Konsequenzen für die Personalausstattung der Kliniken mit Psycholog*innen bzw. Psychotherapeut*innen.