Hygienezuschlag wird auf 1,0-fachen Satz reduziert
Versicherte der privaten Krankenversicherung können während der Corona-Pandemie weiterhin unbürokratisch ihre psychotherapeutische Behandlung per Videotelefonat durchführen.
G-BA stärkt Psychotherapeut*innen in Koordination und Versorgung
Psychiatrische häusliche Krankenpflege kann künftig auch von Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen verordnet werden.
Videobehandlung bis zum 31. Dezember weiter unbegrenzt möglich
Psychotherapeut*innen können Videobehandlungen während der Coronakrise weiter bis zum 31. Dezember 2020 unbegrenzt anbieten. Auch im vierten Quartal gelten die Sonderregelungen.
17.09.2020 - Eine psychiatrische häusliche Krankenpflege darf künftig auch von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten verordnet werden. Bisher waren nur bestimmte Facharztgruppen sowie für einen begrenzten Zeitraum Hausärzte dazu befugt.
Es bleibt beim gesetzlichen Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss, eine Mindestanzahl an Psychotherapeut*innen in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern vorzugeben.