BPtK-News: Videobehandlung nach Auslaufen der Corona-Sonderregelungen

Begrenzungen zum 1. April auf 30 Prozent angehoben

Der zulässige Umfang der Videobehandlung wurde zum 1. April 2022 angepasst. Die bisher geltenden Grenzen der Behandlungsfälle wurden von 20 auf 30 Prozent erhöht. Demnach dürfen künftig maximal 30 Prozent der Patient*innen in einem Quartal ausschließlich per Video behandelt werden. Ebenso dürfen nunmehr maximal 30 Prozent einer Leistung innerhalb eines Quartals per Video erbracht werden. Diese Erhöhung der Begrenzungen war mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) im Mai 2021 beschlossen worden und wurde nun von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband umgesetzt. weiterlesen.....