BPtK-News: Flexiblere Videobehandlung für Psychotherapeut*innen

Mehr Spielraum bei einzelnen Leistungen

Die Obergrenze für Videobehandlung bei psychotherapeutischen Leistungen wird zum 1. Juli 2022 flexibler gestaltet. Darauf haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband geeinigt. Bisher galt eine Begrenzung auf maximal 30 Prozent für jede einzelne Leistungen (GOP) innerhalb eines Quartals. Künftig können einzelne Leistungen auch deutlich häufiger per Video stattfinden, solange die 30-Prozent-Grenze für genehmigungspflichtige Leistungen insgesamt nicht überschritten wird. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hatte sich für eine flexiblere Regelung eingesetzt und begrüßt diese ausdrücklich. weiterlesen...