BPtK-News: Corona-Sonderregelungen verlängert

Videobehandlung weiter unbegrenzt möglich

Gesetzlich Krankenversicherte

Psychotherapeut*innen können Videobehandlungen weiter bis zum 31. März 2022 unbegrenzt anbieten. Auch im ersten Quartal 2022 wird die grundsätzliche Regelung, nach der maximal 20 Prozent der Patient*innen innerhalb eines Quartals ausschließlich per Video behandelt werden dürfen, aufgrund der Corona-Pandemie ausgesetzt. Danach können per Videotelefonat auch Einzelsitzungen und in begründeten Fällen psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen durchgeführt werden, und zwar ohne Grenzen bei der Anzahl der Patient*innen und Leistungsmenge. weiterlesen....