BPtK-News: Familien- und Sorgearbeit nicht diskriminieren

BPtK fordert, Richtlinie zur Komplexversorgung zu beanstanden

Seit zehn Jahren steigt die Zahl der Psychotherapeut*innen, die aufgrund von Familien- und Sorgearbeit mit einem halben Praxissitz arbeiten. Dies gilt inzwischen für mehr als die Hälfte der niedergelassenen Psychotherapeut*innen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) plant jedoch, die Psychotherapeut*innen zu diskriminieren, die neben ihrem Beruf auch Kinder betreuen oder betagte Eltern pflegen. Mit einer neuen Richtlinie (KSVPsych-Richtlinie) sieht er vor, Psychotherapeut*innen mit halben Praxissitzen von zentralen Aufgaben der Komplexversorgung schwer psychisch kranker Menschen auszuschließen. weiterlesen...