Neuropsychologie: Kostenerstattung und Sonderbedarf bereits jetzt möglich

Ambulante neuropsychologische Therapie abrechenbar

04.09.2012, Berlin, BPtK-News

Für Patienten, die infolge eines Schlaganfalls, eines Schädelhirntraumas oder anderer neurologischer Erkrankungen an neuropsychologischen Störungen leiden, hat sich die ambulante Versorgung seit diesem Jahr erheblich verbessert. Seit dem 24. Februar 2012 ist aufgrund eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses die ambulante neuropsychologische Therapie eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Bisher stand die neuropsychologische Therapie nur nach der stationären Akutbehandlung und während der Rehabilitation in Kliniken zur Verfügung. Zukünftig kann sie auch ambulant von Psychotherapeuten mit einer Zusatzweiterbildung in Klinischer Neuropsychologie durchgeführt werden.weiterlesen...