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Ausschüsse/Delegierte/Beauftragte PDF Drucken

Bei der PKSH bestehen derzeit die folgenden Ausschüsse:

  • Finanzausschuss
    • Mitglieder:
      Detlef Deutschmann (Sprecher)
      Klaus Thomsen
       
    • Aufgaben:
      Der Finanzausschuss beschäftigt sich mit den Haushaltsplanungen der Kammer und legt dem Vorstand und den übrigen Kammermitgliedern mindestens einmal im Jahr einen Haushaltsplan zur Abstimmung vor. Anders als in der Bundespsychotherapeutenkammer - hier legt der Vorstand der BPtK dem Finanzausschuss einen Haushaltsplan zur Stellungnahme vor - ist der Finanzausschuss der PKSH der Kammerversammlung gegenüber unmittelbar verantwortlich für die finanzielle Planung des Kammerhaushaltes eines Jahres. Die finanziellen Rahmenbedingungen zur Gestaltung des Haushaltsplanes bilden

      • die allgemeinen Vorgaben der Hauptsatzung der PKSH, welche die Aufgaben, die Organe und die Arbeit (Vorstand, Delegierte, Ausschüsse, Kommissionen, Kammervertreter) der Kammer beschreibt,
      • die Vorgaben der Beitragssatzung der PKSH, welche das insgesamt zur Verfügung stehende Finanzvolumen durch die Beitragerhebungen der Mitglieder regelt,
      • die Vorgaben der Entschädigungs- und Reisekostenordnung der PKSH, welche wesentliche Ausgaben der Kammer für den Vorstand, die verschiedenen Ausschüsse, Kommissionen und Kammervertreter regelt
      • sowie die Gebührenordnung der PKSH, welche regelt, für welche Leistungen der Kammer von den Mitgliedern der Kammer in welcher Höhe Gebühren erhoben werden (z. B. für das Ausstellen von Fortbildungszertifikaten).
    • Neben dem Erstellen des Haushaltsplanes der Kammer beschäftigt sich der Finanzausschuss auch mit den finanziellen Rahmenbedingungen für das Erstellen der Haushaltspläne, nämlich den Vorgaben der Beitragssatzung, den Vorgaben der Entschädigungs- und Reisekostenordnung sowie der Gebührenordnung der PKSH und schlägt der Kammerversammlung Modifikationen dieser Satzungen vor, wenn dies für die langfristige Gestaltung angemessener und ordentlicher Haushalte sinnvoll erscheint.

  • Fort- und Weiterbildungsausschuss
    • Mitglieder:
      Detlef Deutschmann
      Margret Erichsen-Frank
      Cornelia Franke
      Stephan Stolz
      Ute Theissing

    • Aufgaben:
      Der Fort- und Weiterbildungsausschuss besteht aus vier Personen und wird auf Beschluss des Vorstandes oder der Kammerversammlung der PKSH tätig.

      Zu seinen Aufgaben zählte in der Vergangenheit die Vorbereitung der Fortbildungsordnung (FbO) der PKSH, die darin bestand sowohl einen Entwurf der FbO wie auch die dazugehörigen Fortbildungskategorien und Durchführungsbestimmungen der Kammerversammlung zur Diskussion vorzulegen. Auf der Grundlage dieser von der Kammerversammlung dann verabschiedeten FbO erfolgt sowohl die Akkreditierung einer Vielzahl von Fortbildungsveranstaltungen, wie auch die spätere Erteilung der Fortbildungs-Zertifikate.

      Werden in Zukunft eine Veränderung oder eine Überarbeitung der FbO notwendig, gehört auch dies zu den Aufgaben des Fort- und Weiterbildungsausschusses, die Kammerversammlung und den Vorstand der PKSH darüber zu informieren.

      Zu den weiteren Aufgaben des Ausschusses zählt derzeit die Erarbeitung einer Diskussionsvorlage für die Kammerversammlung, welche diese darüber informiert, was auf Landesebene zu tun sinnvoll oder notwendig wird, um eine Weiterbildungsordnung zu verabschieden. Hierzu gilt es, eine Vielzahl von Überlegungen und "Für und Wider" zu berücksichtigen, um dann einen praktikablen Vorschlag zu unterbreiten.

  • Rechnungsprüfungsausschuss
    • Mitglieder:
      Britta Beers
      Heinrich Thomsen

  • Schlichtungskommission
    • Mitglieder:
      RA Andreas Kühnelt (Vorsitzender)
      RA Stephan Gierthmühlen (stellv. Vorsitzender)
      Michael Eichberger
      Maike Finger
      Michaela Webert (Stellvertreterin)
      Heinrich Thomsen (Stellvertreter)

    • Aufgaben:
      Jede Heilberufekammer hat gemäß Heilberufegesetz zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen Kammermitgliedern oder zwischen Kammermitgliedern und Dritten ergeben, eine Schlichtungskommission einzurichten. Sie besteht aus drei Mitgliedern, von denen zwei Kammermitglieder sein müssen; das dritte Mitglied soll die Befähigung zum Richteramt besitzen. Mindestens ein Mitglied der Schlichtungskommission soll eine Frau sein. Die Schlichtungskommission hat einen Schlichtungsversuch zu unternehmen. Ein Schlichtungsversuch zwischen Kammermitgliedern und Dritten bedarf der Zustimmung der Beteiligten. Misslingt der Schlichtungsversuch, erlässt die Schlichtungskommission einen Schiedsspruch, wenn die Beteiligten ihre Bereitschaft erklären, sich diesem zu unterwerfen.

  •  Ehrenamtliche RichterInnen für Berufsgericht und Berufsgerichtshof
    • Mitglieder:
      Für das Berufsgericht:
      1. Imke Deistler
      2. Wolfgang Eicke

      Als Stellvertreter für das Berufsgericht:
      1. Adelheid Deingruber
      2. Michael Eichberger

      Für den Berufsgerichtshof:
      1. Dagmar Helbig
      2. Friedhelm Kirchhofer

      Als Stellvertreter für den Berufsgerichtshof:
      1. Dr. Susanne Gerckens
      2. Volker Trempler

    • Aufgaben:
      Kammermitglieder, die schuldhaft ihre Berufspflichten verletzen (Berufsvergehen), unterliegen der Berufsgerichtsbarkeit nach den Vorschriften des Heilberufekammergesetzes (HBKG). Das Berufsgericht entscheidet in der Besetzung von einer Richterin oder einem Richter als Vorsitzender oder Vorsitzendem sowie zwei ehrenamtlichen Richterinnen oder Richtern, die demselben Beruf angehören wie die oder der Beschuldigte (Berufsgerichtskammer).
      Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter nach § 59 Abs. 3 oder 4 HBKG und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden aus den Kammermitgliedern auf Vorschlag der jeweiligen Kammer von der Aufsichtsbehörde für die Dauer von vier Jahren berufen.

  • Als Delegierte der Psychotherapeutenkammer für den Deutschen Psychotherapeutentag sind gewählt:
    • Detlef Deutschmann
      Juliane Dürkop
      Bernhard Schäfer
      Ute Theissing
      Diana Will
      Dorothee Katz (Ersatzdelegierte)
      Dr. Dietmar Ohm (Ersatzdelegierter)
      Klaus Thomsen (Ersatzdelegierter)

Die Psychotherapeutenkammer S.-H. kann des Weiteren für spezielle Fragen Beauftrage benennen. Derzeit sind folgende Beauftragte benannt:

  • Beauftragte für Fragen der Notfallpsychotherapie
    • Dipl.-Psych. Dorothee Katz
  • Beauftragter für Fragen der Migration
    • Dipl.-Psych. Ulrich Kruse

Außerdem ist die PKSH durch eines ihrer Mitglieder im Redaktionsbeirat des Psychotherapeutenjournals (PTJ) vertreten

  • Mitglied im Redaktionsbeirat Psychotherapeutenjournal
    • Juliane Dürkop
    • Bernhard Schäfer
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 16. Dezember 2011 um 10:57 Uhr
 

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