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FAQ Versorgungswerk PDF Drucken

Liebe KollegInnen,
mit der Einrichtung der Rubrik FAQ des Versorgungswerkes möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich schnell und umfassend über Themen zu informieren, zu denen Sie Fragen haben. Sollte eine Ihrer Fragen hier nicht aufgeführt sein, stehen wir Ihnen auch gern persönlich zur Verfügung. Unsere telefonischen Sprechstunden erfahren Sie in der Geschäftsstelle telefonisch oder per E-Mail.

Ihr Verwaltungsrat

 

1. Wenn ich bis 60 Jahre arbeite und meine Rente erst mit 65 ausgezahlt bekommen möchte, muss ich in der Zwischenzeit Beiträge zahlen?

Nein, müssen Sie nicht. Regulär beginnt die Altersrente nach Vollendung des 60. Lebensjahres. Auf Antrag kann der Beginn der Altersrente auf einen späteren Zeitpunkt (maximal bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres) verschoben werden. Hierdurch wird eine Erhöhung der Altersrente zu bewirkt, ohne dass in dieser Zeit weitere Beiträge eingezahlt werden müssen. Werden jedoch auch für die Dauer des Aufschubs weitere Beiträge eingezahlt, führt dies zu einer zusätzlichen Erhöhung der Altersrente.

2. Ist eine Erhöhung des anfangs gewählten Beitragssatzes möglich?

Ja, der einmal gewählte Beitragssatz kann für die Zukunft erhöht, aber nicht mehr verringert werden. Nach Vollendung des 45. Lebensjahres kann ein Erhöhungsverlangen nur angenommen werden, wenn eine vom Mitglied vorgelegte Gesundheitserklärung (ggf. ein ärztliches Attest) ergibt, dass keine Risiken hinsichtlich de Eintritts einer Berufsunfähigkeit bestehen. Freiwillige Mehrzahlungen bis zum Eineinhalbfachen des Regelpflichtbeitrages sind immer möglich.

3. Sind in den vorgelegten Tabellen die garantierten Mindestrenten angegeben?

Bei den in den Tabellen angegebenen Rentenleistungen handelt es sich um „berechnete“ Mindestrenten, die nach versicherungsmathematischen Formeln unter Berücksichtigung konservativer Modalitäten errechnet wurden. Überschussbeteiligungen und ausgeschüttete Rücklagenanteile kommen noch hinzu. Allerdings handelt es sich dabei nicht um „garantierte“ Leistungen, die einklagbar sind. Wenn sich diese Mindesterträge auf dem Kapitalmarkt nicht mehr realisieren lassen, müssten auch die Rentenleistungen abgesenkt werden. Dies ist jedoch bei allen Anlageformen der Fall.

4. Kann ein Versorgungswerk zahlungsunfähig werden und was bedeutet das für die Einlagen?

Nein, eine solche Situation ist nicht möglich, da eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht insolvenzfähig ist. Sollte das Versor­gungswerk in finanzielle Schieflage geraten, weil das Anlagevermögen durch extreme Kursschwankungen so stark verlorengeht, dass die Ren­tenzusagen nicht mehr gehalten werden können, führt dies dazu, dass die Rentenhöhen entsprechend anzupassen sind. Ein Totalverlust aller Rentenansprüche wäre nur dann gegeben, wenn das gesamte Vermögen insgesamt aufgebraucht wäre. Da die Vermögensanlage danach gesteu­ert wird, dass eine möglichst risikoarme Anlage erfolgt, wäre eine solche Situation nur dann denkbar, wenn die gesamte Volkswirtschaft zusam­menbricht.

5. Ich bin angestellt und will mich später niederlassen. Bleibe ich bei meinem einmal gewählten Regelbeitrag von beispielsweise 3/10?

Nein, der Regelpflichtbeitrag beträgt dann mindestens 5/10 und kann auf max. 10/10 erhöht werden.

6. Gibt es Überlegungen, dass sich das Versorgungswerk mit einem anderen Versorgungswerk zusammenschließt? Gibt es hierzu konkrete Vorstellungen?

Bislang wird die Geschäftsführung durch den Verwaltungsrat vorgenommen. Da ein Anschluss an ein anderes Versorgungswerk auf jeden Fall höhere Verwaltungskosten nach sich ziehen würde, soll es zunächst bei der bisherigen Lösung bleiben.

7. Wenn ich ins Versorgungswerk einzahle, müsste ich meine bestehende Kapitallebensversicherung reduzieren. Lohnt sich das für mich?

Dies lässt sich pauschal nicht beantworten. Wenn in Ihre Lebensversicherung die Berufsunfähigkeit eingeschlossen ist, kann es durchaus sinnvoll sein, diese Lebensversicherung weiterlaufen zu lassen, da bei Berufsunfähigkeit das Versorgungswerk erst nach einer Wartezeit von 5 Jahren zahlt. Generell ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Verwaltungskosten bei Lebensversicherungen im Allgemeinen größer sind als bei Versorgungswerken. Deshalb kann es sich durchaus auch noch für Mitglieder, die älter als 55 Jahre sind lohnen, über das Versorgungswerk sich eine zusätzliche Altersversorgung auf zu bauen. Ob dabei eine bestehende Lebensversicherung reduziert oder beitragsfrei gestellt werden sollten, lässt sich am besten über einen Steuerberater oder einen unabhängigen Finanzberater abklären.

8. Versorgungswerke wirtschaften unterschiedlich gut. Können Sie hierfür Quellen angeben?

Nein, hierzu gibt es keine Untersuchungen. Die Bandbreite unterschiedlicher Wirtschaftlichkeit ist nicht sehr groß, weil der Kapitalmarkt für alle Anleger gleich ist und das Versicherungsaufsichtsamt hierbei enge Grenzen setzt.

9. Können auch freiwillige Mitglieder Mehrzahlungen leisten?

Sowohl freiwillige Mitglieder als auch Pflichtmitglieder können über ihren Regelbeitrag hinaus Mehrzahlungen in Form von jährlichen Einmalzahlungen leisten. Diese Einmalzahlungen dürfen zusammen mit den Regelleistungen das Zweieinhalbfache des jährlichen Regelbeitrags nicht überschreiten.

10. Wenn man mehr einzahlt als den Regelbeitrag, steigt die Rente dann proportional an?

Ja, je mehr man eingezahlt hat, umso höher fällt die spätere Rente aus.

11. Mein Regelpflichtbeitrag beträgt 5/10. Ich bin 50 Jahre alt und bekomme dann laut Tabelle ab dem 60. Lebensjahr eine Rente von nur 257 Euro.

Dazu muss man berücksichtigen, dass die Rente lebenslang ausbezahlt wird, z. T. 30 Jahre und länger. Auch dann, wenn Sie nur 10 Jahre eingezahlt haben. Außerdem stehen Versorgungsleistungen auch den Hinterbliebenen zu.

12. Wie hoch ist der prozentuale Anteil am Regelbeitrag für die Absicherung der Berufsunfähigkeit?

Beim Versorgungswerk gibt es keine prozentuale Aufteilung des Beitrags bezogen auf die abgesicherten Leistungen – Altersrente, Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung. Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente entspricht in etwa der ab dem 60. Lebensjahr zu erwartenden Altersrente.

13. Wie hoch ist die Berufsunfähigkeitsrente?

Die Berechnung der Berufsunfähigkeitsrente berücksichtigt zum einen die durch Beitragszahlungen erlangten und darüber hinaus die für die Zeit von Beginn der Berufsunfähigkeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres zugerechneten Steigerungszahlen (Zurechnungszeit).

Für die Zurechnungszeit wird der Beitrag unterstellt, den das Mitglied in den letzten vollen 60 Monaten vor Beginn der Berufsunfähigkeit im Durchschnitt entrichtet hat; insbesondere werden die Beiträge zur Höherversorgung (= freiwillige Mehrzahlungen) nicht berücksichtigt

14. Bei der BfA ist man auch bei Berufsunfähigkeit abgesichert. Zahlen im Versicherungsfall Versorgungswerk und BfA?

Ja, liegt ein Berufsunfähigkeit in Sinne der Satzung des Versorgungswerks vor, so erhalten Sie die Ihnen zustehende BU-Rente unabhängig von den Leistungen Dritter.

15. Kann man bei Mutterschaft die Beitragszahlung aussetzen?

Ja, auf Antrag kann jeweils für ein Jahr ein ermäßigter Beitrag bis hin zu einer vollständigen Beitragsbefreiung gewährt werden. Dies gilt auch für andere Gründe wirtschaftlicher Härte..

16. Wenn ich mit 61 Jahren weniger arbeiten möchte, kann ich dann weniger zahlen, obwohl ich mich auf einen festen Beitragssatz festgelegt habe?

Ja, wenn sie unter der Beitragsmessungsgrenze liegen (in 2011 bei einem Bruttoverdienst von  5.500 Euro), kann für den von Ihnen gewählten Beitragssatz Ihr tatsächliches Einkommen zugrunde gelegt werden.

17. Wenn ich mich, da ich das 45. Lebensjahr vollendet habe, von der Pflichtmitgliedschaft befreien lasse und später freiwilliges Mitglied werden möchte, muss ich dann eine Gesundheitserklärung vorlegen?

Ja, freiwillige Mitglieder müssen eine Gesundheitserklärung vorlegen, ggf. eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen. Über die Aufnahme in das Versorgungswerk entscheidet der Verwaltungsrat.

 

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 13. Januar 2011 um 09:55 Uhr
 

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