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Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein
Die Kammerversammlung der PKSH hat mit Wirkung zum 15.02 2005 das Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein begründet.
Das Versorgungswerk gewährt seinen Mitgliedern und deren Hinterbliebenen nach Erfüllung der Voraussetzungen die folgenden Leistungen:
- Altersrente,
- Berufsunfähigkeitsrente,
- Hinterbliebenenrente und
- Erstattung beim Ausscheiden.
Die Gremien des Versorgungswerkes sind:
- die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein,
- der Aufsichtsausschuss und
- der Verwaltungsrat.
Die Aufgabenverteilung innerhalb der Gremien ist wie folgt geregelt:
Die Kammerversammlung beschließt über
a) Änderungen und Ergänzungen der Satzung des Versorgungswerkes. Hierfür ist eine Mehrheit von 2/3 der Kammerversammlungsmitglieder erforderlich,
b) die Wahl und die Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsausschusses,
c) die Feststellung des Jahresabschlusses,
d) die Verwendung eines Überschusses und die Deckung eines Fehlbetrages,
e) die Entlastung des Aufsichtsausschusses und des Verwaltungsrates,
f) die Auflösung des Versorgungswerkes und die im Zuge der Abwicklung erforderlichen Maßnahmen. Hierfür ist eine Mehrheit von 4/5 aller Kammerversammlungsmitglieder erforderlich.
Dem Aufsichtsausschuss obliegt insbesondere,
a) die Richtlinien für die Vornahme von Kapitalanlagen einschließlich des Erwerbs, der Belastung und Veräußerung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten zu erlassen und diese der Kammerversammlung und der Aufsichtsbehörde vorzulegen,
b) den Geschäftsablauf des Versorgungswerkes zu überwachen,
c) den Prüfungsbericht, das versicherungsmathematische Gutachten sowie den Geschäftsbericht abzunehmen.
Die Mitglieder des Aufsichtsausschusses sind derzeit (2. Wahlperiode ab 20.03.2009):
- Michael Eichberger (Vorsitzender, seit 15.03.2011)
- Dr. Diemtar Ohm (Stv. Vorsitzender, seit 15.03.2011)
- Heiko Borchers
Der Verwaltungsrat ist zuständig für:
a) die Leitung des Versorgungswerkes und die Führung der laufenden Geschäfte einschließlich aller Geschäfte der Vermögensanlage im Rahmen der Satzung und der satzungsgemäß erlassenen Richtlinien.
b) die jährliche Vorlage des Geschäftsberichtes an den Aufsichtsausschuss unter Berücksichtigung des von dem versicherungsmathematischen Sachverständigen erstatteten Gutachtens und dem Prüfungsbericht.
c) die Entscheidung über die Bewilligung und Ablehnung von Versorgungsleistungen in konkreten Fällen.
d) die Beschlussfassung über die Vermögensanlage; der Verwaltungsrat ist ermächtigt, die Vermögensanlage und Vermögensverwaltung sowie den Bankeinzug der Mitgliedsbeiträge einschließlich sämtlicher Nebenforderungen (z. B. Zinsen und Kosten) auf Dritte zu übertragen.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind derzeit
- RA Andreas Kühnelt (Vorsitzender)
- Sabine Boenert (Stellvertreterin)
- Michael Wohlfarth
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