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Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein

Die Kammerversammlung der PKSH hat mit Wirkung zum 15.02 2005 das Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein begründet.

Das Versorgungswerk gewährt seinen Mitgliedern und deren Hinterbliebenen nach Erfüllung der Voraussetzungen die folgenden Leistungen:

  • Altersrente,
  • Berufsunfähigkeitsrente,
  • Hinterbliebenenrente und
  • Erstattung beim Ausscheiden.

Die Gremien des Versorgungswerkes sind:

  • die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein,
  • der Aufsichtsausschuss und
  • der Verwaltungsrat.

Die Aufgabenverteilung innerhalb der Gremien ist wie folgt geregelt:

Die Kammerversammlung beschließt über

a)     Änderungen und Ergänzungen der Satzung des Versorgungswerkes.       
        Hierfür ist eine Mehrheit von 2/3 der Kammerversammlungsmitglieder erforderlich,

b)     die Wahl und die Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsausschusses,

c)     die Feststellung des Jahresabschlusses,

d)     die Verwendung eines Überschusses und die Deckung eines Fehlbetrages,

e)     die Entlastung des Aufsichtsausschusses und des Verwaltungsrates,

f)      die Auflösung des Versorgungswerkes und die im Zuge der Abwicklung erforder­lichen Maßnahmen.
        Hierfür ist eine Mehrheit von 4/5 aller Kammer­versammlungsmitglieder erforderlich.

Dem Aufsichtsausschuss obliegt insbesondere,

a)     die Richtlinien für die Vornahme von Kapitalanlagen einschließlich des Er­werbs, der Belastung und
        Veräußerung von Grundstücken oder grundstücks­gleichen Rechten zu erlassen und diese der
        Kammerversammlung und der Aufsichtsbehörde vorzulegen,

b)     den Geschäftsablauf des Versorgungswerkes zu überwachen,

c)     den Prüfungsbericht, das versicherungsmathematische Gutachten sowie den Geschäftsbericht
        abzunehmen.

Die Mitglieder des Aufsichtsausschusses sind derzeit (2. Wahlperiode ab 20.03.2009):

  • Michael Eichberger (Vorsitzender, seit 15.03.2011)
  • Dr. Diemtar Ohm (Stv. Vorsitzender, seit 15.03.2011)
  • Heiko Borchers

Der Verwaltungsrat ist zuständig für:

a)     die Leitung des Versorgungswerkes und die Führung der laufenden Geschäfte einschließlich aller
        Geschäfte der Vermögensanlage im Rahmen der Satzung und der satzungsgemäß erlassenen
        Richtlinien.

b)     die jährliche Vorlage des Geschäftsberichtes an den Aufsichtsausschuss un­ter Berücksichtigung des
        von dem versicherungsmathematischen Sachver­ständigen erstatteten Gutachtens und
        dem Prüfungsbericht.

c)     die Entscheidung über die Bewilligung und Ablehnung von Versorgungsleistun­gen in konkreten Fällen.

d)     die Beschlussfassung über die Vermögensanlage; der Verwaltungsrat ist er­mächtigt, die
        Vermögensanlage und Vermögensverwaltung sowie den Bank­einzug der Mitgliedsbeiträge einschließlich
        sämtlicher Nebenforderungen (z. B. Zinsen und Kosten) auf Dritte zu übertragen.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind derzeit

  • RA Andreas Kühnelt (Vorsitzender)
  • Sabine Boenert (Stellvertreterin)
  • Michael Wohlfarth
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 04. Mai 2011 um 11:37 Uhr
 

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