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VersorgungswerkDas Versorgungswerk der PKSH wurde mit Inkrafttreten der Satzung zum 15.02.2005 begründet. Es gehört als berufsständische Alterssicherung zur sog. ersten Säule (gesetzliche Vorsorge) im gegliederten System der Altersvorsorge in Deutschland. Seit dem 01.05.2013 hat das Versorgungswerk eine eigene Geschäftsstelle. Diese erreichen Sie wie folgt:
Die telefonische Sprechzeit ist donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Besuche in der Geschäftsstelle sind nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich. Zur Homepage des Versorgungswerkes gelangen sie unter: www.vw-pksh.de |