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Kiel, 20.07.2010, Pressemitteilung der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein
Die Versorgung von Soldaten, die mit
Kriegstraumata zurückkehren, ist lückenhaft. Dies stellt die
Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in ihrem Positionspapier zur Versorgung
von Soldaten mit Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) fest. Im Jahr
2009 sind insgesamt 466 Soldaten mit der Diagnose PTBS behandelt worden. Damit
hat sich ihre Anzahl gegenüber 2008 (245 Fälle) nochmals fast verdoppelt. Ein
Grund ist u. a. die Zunahme von Einsätzen in Afghanistan. Die Präsidentin der
PKSH, Dipl.-Psych. Juliane Dürkop, erklärt, dass sich durch den verstärkten
Einsatz von Psychologischen PsychotherapeutInnen die Versorgung von Soldaten
mit traumatischen Erlebnissen deutlich verbessern lässt. Im Einzelnen schlägt
die BPtK vor:
Im Einsatzgebiet
Der Sanitätsdienst im Einsatzgebiet bedarf
ausreichend qualifizierter Mitarbeiter, die eine psychotherapeutische
Akutversorgung im Notfall sicherstellen können. Dafür ist ein Stellenschlüssel
notwendig, der sich an epidemiologischen Daten zur Punktprävalenz von PTBS
orientiert.
Stationäre Versorgung
Alle Bundeswehrkrankenhäuser sollten
kriegstraumatische Behandlungskonzepte für Soldaten mit PTBS anbieten. Engpässe
entstehen hier insbesondere dadurch, dass die vorhandenen psychiatrischen
Stellen nicht besetzt sind. Von 38 Dienstposten
Sanitätsstabsoffizier-Psychiater waren laut Jahresbericht des Wehrbeauftragten
lediglich 22 besetzt. Eine Möglichkeit, die Versorgung zu verbessern, besteht
darin, auch auf Psychologische Psychotherapeuten zurückzugreifen. Geprüft
werden sollten außerdem Kooperationen zwischen der Bundeswehr und den
Ausbildungsstätten für Psychologische Psychotherapeuten, damit
Bundeswehrpsychologen eine postgraduale Psychotherapeutenausbildung
absolvieren können.
Ambulante Versorgung
Soldaten, die aufgrund einer PTBS einen
niedergelassenen Psychotherapeuten suchen, müssen mit monatelangen Wartezeiten
rechnen. Liegt der Truppenstützpunkt bzw. der Wohnort des Soldaten in einem
strukturschwachen Gebiet, ist seine Chance, in angemessener Zeit einen
Behandlungsplatz zu finden, besonders gering. In ländlichen Gebieten ist die
Versorgung mit Psychotherapeuten neunmal geringer als in Kernstädten.
Ein Weg, den Zugang für Soldaten zu
vereinfachen, ist der Verzicht auf das aufwändige Genehmigungsverfahren durch
den Sanitätsdienst der Bundeswehr. Für die Behandlung bei einem niedergelassenen
Psychotherapeuten ist im Rahmen der freien Heilfürsorge sowieso die Überweisung
durch einen Truppenarzt erforderlich.
Das psychotherapeutische Angebot ließe sich
zusätzlich dadurch verbessern, dass Psychotherapeuten, die über die
Approbation, aber nicht über eine Kassenzulassung verfügen, zur Versorgung zugelassen
werden. Auch in diesem Fall werden die Behandlungskosten unmittelbar von der
Bundeswehr übernommen, allerdings nicht über die Kassenärztlichen
Vereinigungen abgerechnet.
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Für Rückfragen der Redaktion:
Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein
Michael Wohlfarth, Geschäftsführer
Tel. 0431 / 66 11 99 - 22
E-Mail:
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