BPtK-News: G-BA-Beschlüsse zur Gruppenpsychotherapie

Neue Kurzgruppe, Probatorik und Gruppe mit zwei Psychotherapeut*innen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute eine Reihe von Änderungen bei der Gruppenpsychotherapie beschlossen. 

Antragsfreie Kurzgruppe

Um mögliche Vorbehalte von Patient*innen abzubauen, führt der G-BA eine niederschwellige Kurzgruppe („gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung“) ein. In bis zu vier Sitzungen à 100 Minuten (alternativ: acht Sitzungen à 50 Minuten) sollen sich Patient*innen künftig über diese Form der Psychotherapie informieren und praktische Erfahrungen sammeln können. Diese antragsfreie Gruppe kann auch als problem- oder krankheitsspezifische Kurzgruppe gestaltet werden. Die BPtK hatte sich bei dieser neuen Leistung für einen Umfang von mindestens acht Doppelstunden ausgesprochen, damit bereits eine erste wirksame Behandlung durchgeführt werden kann. weiterlesen....