BPtK-News: Corona-Sonderregelungen für Privatversicherte verlängert

Videobehandlung und telefonische Beratung weiter möglich

Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV) können während der Corona-Pandemie weiterhin unbürokratisch ihre psychotherapeutische Behandlung per Videotelefonat durchführen. Die entsprechenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, privater Krankenversicherung und Beihilfe wurden bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Auch längere telefonische Beratungen können weiterhin durchgeführt werden, wenn eine psychotherapeutische Behandlung dringend erforderlich, aber aufgrund der Pandemie in der Praxis oder per Videotelefonat nicht möglich ist. Je Termin sind 30 Minuten Telefonberatung abrechenbar. Innerhalb eines Kalendermonats können bis zu viermal 30-minütige telefonische Beratungen erstattet werden. weiterlesen...