BPtK-News: Corona-Sonderregelungen für gesetzlich und privat Versicherte verlängert

Videobehandlung bis zum 31. März 2021 weiter unbegrenzt möglich

Psychotherapeut*innen können Videobehandlungen während der Coronakrise weiter bis zum 31. März 2021 unbegrenzt anbieten. Auch im ersten Quartal 2021 gelten die für gesetzlich Versicherte die aktuellen Sonderregelungen. Danach können grundsätzlich Einzelsitzungen und in begründeten Fällen auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Videotelefonat durchgeführt werden, und zwar ohne Grenzen bei der Anzahl der Patient*innen und Leistungsmenge. Auch die telefonische Unterstützung für Patient*innen, die bereits in Behandlung sind, ist weiter abrechenbar. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen geeinigt. weiterlesen....